25.11.2022

Zur Übertragung von Immobilienbesitz mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Häufig ist die Übertragung von Immobilienvermögen an die Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten sinnvoll und gewünscht. Die Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge innerhalb der Familie können so mehrfach in Anspruch genommen werden. Das spart Steuern.

Wenn Sie Grundstücke, Häuser und Wohnungen oder Teile von Immobilien zu Lebzeiten an Ihre Kinder und Enkel übertragen, sollten Sie jedoch einiges bedenken:

  • Möchten Sie die Immobilie weiterhin selbst nutzen und das alleinige Sagen darüber behalten?
  • Was ist mit Wohn- und Nutzungsrechten, z. B. mit Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung
  • Wer haftet für ggf. noch bestehenden Verbindlichkeiten?
  • Was soll bezüglich möglicher Ansprüche von Ehepartnern Ihrer Kinder gelten, z. B. im Falle einer Scheidung?
  • Etc.

Um diese und weitere Fragen rechtssicher festlegen zu können, bietet sich häufig die Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an. Denn anders als bei der einfachen Übertragung von Immobilienteilen an die Kinder, bei der Eltern und Kinder zu Bruchteilseigentümern werden, können Sie im Rahmen der Familiengesellschaft Rechte und Ansprüche sehr einfach vertraglich regeln und gestalten.

Als Rechtsform für die Immobilienübertragung ist in der Regel ist die Gründung einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sinnvoll, aber auch die Gründung einer GmbH & Co.KG ist möglich, wenn eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden soll.

Ausführlicher stellt Notarin Sonja Reiff das Thema in einem neuen Fachbeitrag dar.

Übertragung von Immobilien an die Kinder oder Enkel: Vorteile durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Weitere Informationen:

Die lebzeitige Übertragung von Immobilien oder auch Immobilienschenkung

https://www.immobilien-notar.info/faq-haeufig-gestellte-fragen/

Warum muss ich bei einem Immobilienkauf einen Notar einschalten und wer trägt die Kosten?