In den meisten Fällen werden die Kaufpreise für Grundstücke oder Wohnungseigentum ganz oder teilweise durch eine Bank finanziert. Die Bank ist aber nur bereit, das Darlehen für die Kaufpreisfinanzierung auszuzahlen, wenn zu ihren Gunsten eine erstrangige Grundschuld ins Grundbuch eingetragen ist. Der Grundstückskaufvertrag wird in der Regel erst beurkundet, wenn die Finanzierung des Kaufpreises bereits gesichert ist. Direkt im Anschluss an den Beurkundungstermin des Kaufvertrages kann dann vom Käufer auch die Grundschuld beim Notar bestellt und beurkundet werden.
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