Das Erbbaurecht bezeichnet das vererbliche Recht auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Gebäude oder einen Keller zu errichten.
Das Erbbaurecht gehört in Deutschland zu den beschränkt dinglichen Rechten des Sachenrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ein dingliches Recht begründet ein absolutes Recht zwischen einer Sache und einem Rechtsinhaber. Beschränkt dingliche Rechte verschaffen dem Rechtsinhaber eine festgelegte Teilberechtigung an der Sache.