Das Thema Unternehmensnachfolge besitzt aktuell eine große Bedeutung. Viele Unternehmer stehen vor der – zum Teil schwierigen – Herausforderung, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Nach Angaben des DIHK im Report zur Unternehmensnachfolge fällt es Unternehmern nicht nur zunehmend schwerer, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Gleichzeitig steht gerade im Mittelstand eine Vielzahl von Unternehmen unmittelbar vor der Übergabe, da die ehemaligen Unternehmensinhaber und Geschäftsführer in den nächsten Jahren altersbedingt ausscheiden werden – auch wenn natürlich nicht jeder Unternehmer eine Unternehmensübertragung zu Lebzeiten anstrebt. Wichtig ist es daher, je nach gesetzter Zielsetzung den rechtlichen Rahmen der Unternehmensnachfolge frühzeitig zu regeln.
Entscheidet sich ein Unternehmer gegen die Unternehmensübertragung zu Lebzeiten, so sollte er unbedingt ein Testament oder einen Erbvertrag machen, in dem die Unternehmensnachfolge geregelt ist. Denn meist entspricht die gesetzliche Erbfolge, die häufig beim Erbfall eine Erbengemeinschaft entstehen lässt, nicht den Nachfolgewünschen des Unternehmers. Auch im Falle unvorhergesehener Ereignisse kann ein Unternehmertestament für die Nachfolgefrage entsprechend dem Willen des Unternehmers und zum Wohle des Unternehmens entscheidend sein.
Ausführliche Informationen zum Unternehmertestament finden Sie auf unserer Kanzlei-Homepage unter:
Für weitere Informationen zur Übergabe von unternehmen siehe auch:
Regelungsziele bei der Unternehmensnachfolge
Zusätzliche Informationen und Daten zur Unternehmensnachfolge finden Sie unter anderem hier:
DHIK-Umfragen und Report zur Unternehmensnachfolge
Daten und Prognosen zur Unternehmensnachfolge des Instituts für Mittelstandsforschung
Tag-It: Unternehmertestament, Erbe, Erbvertrag