Auf den Zeitpunkt kommt es an: Vorzeitige Überlassung der Immobilie an den Käufer birgt in der Praxis immer wieder unangenehme Überraschungen, die teuer werden können.
Vorsicht bei der vorzeitigen Überlassung der Immobilie an den Käufer! Immer wieder kommt es vor, dass Verkäufer dem Käufer bereits nach der Beurkundung beim Notar den Schlüssel der gekauften Immobilie überlassen. Dadurch ermöglicht der Verkäufer dem Käufer schon vor Zahlung des Kaufpreises, das Objekt umzugestalten und zu nutzen, bevor er Gewissheit hat, dass der Kaufpreis überhaupt bezahlt werden kann. Das kann verheerende Folgen für den Käufer oder aber bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers für den Verkäufer haben.