09.03.2017
Erbe und Nachlass regeln: Gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag
Eheleute wollen ihren Nachlass oft gemeinsam regeln. Vielen ist hierbei die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testamentes präsent. Als weniger bekannte Alternative bietet sich der Erbvertrag an und eröffnet in vielen Fällen Vorteile.
So kann ein Erbvertrag nicht nur zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, sondern auch zwischen Lebensgefährten und sonstigen Personen getroffen werden, zudem lassen sich mehr als nur zwei Erblasser einschließen. Im Erbvertrag können auch lebzeitige Verpflichtungen vereinbart werden, wie z.B. eine Pflegeverpflichtung, und im Vergleich zum gemeinschaftlichen Testament ist der Erbvertrag flexibler.
Weitere Vorteile beim Erbvertrag sind ein stärkerer Schutz eingesetzter Erben schon zu Lebzeiten sowie seine Verankerung in der neuen Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) und damit verbunden, größere Rechtssicherheit bei der Regelung von grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten.
Ausführlich stellt Rechtsanwältin Sonja Reiff die Unterschiede von gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag nun in einem neuen Fachbeitrag auf unserer Kanzlei-Homepage gegenüber:
https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/gemeinschaftliches-testament-oder-erbvertrag/