27.01.2017

Gesellschaftsrecht: Was bedeutet der Brexit für die „deutsche“ Limited

Aufgrund der für Unternehmen geltenden Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union können auch deutsche Firmen bislang als britische Limited gründen. Doch was bedeutet nun der bevorstehende Brexit für diese Unternehmen?

Ein Artikel auf Zeit.de setzt sich mit diesem spannenden Thema auseinander, denn immerhin waren Anfang 2016 in Deutschland knapp 9.000 Unternehmen als britische Limited registriert. Gelingt es Großbritannien in den Verhandlungen über einen Austritt nicht, die Niederlassungsfreiheit beizubehalten, könnte dies zum Problem für die „Deutsche Limited“ werden.

Den gesamten Artikel können Sie hier einsehen:

Was würde ein Brexit für die „deutsche Limited“ bedeuten?

Ergänzende Informationen

Eine Limited (Ltd) ist eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht, deren Gesellschafter ähnlich der deutschen GmbH nicht persönlich haften. Gegenüber der deutschen GmbH attraktiv erscheint die Limited, da eine Gründung quasi ohne Stammkapital möglich ist, während die Gründung der GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorsieht, auch wenn dies nicht von Anfang an in voller Höhe eingelegt werden muss.

Die Limited war demzufolge vor allem bei Kleingründungen beliebt, sie birgt gegenüber der GmbH jedoch Risiken aufgrund ihres Stammsitzes in Großbritannien, der damit in den Einflussbereich britischen Rechts fällt. Seit Einführung der Unternehmergesellschaft (UG), die die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit wenig Stammkapital direkt in Deutschland erleichtert, ging die Zahl der Limited-Gründungen hierzulande deutlich zurück.

Weitere Informationen zum Thema GmbH, Gesellschaftsrecht und Gründung:

Checkliste GmbH-Gründung

Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche Stellung

Das Unternehmertestament

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