17.08.2015
GmbH-Geschäftsführer: Keine Amtsniederlegung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers in wirtschaftlicher Krise der Gesellschaft
Die Amtsniederlegung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in der wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft oder während eines laufenden Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen ist rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam, wenn die Gesellschaft dadurch führungslos wird. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 11.11.2014 (Az. 20 W 317/11) entschieden.
Ausführlicher berichtet die IHK Frankfurt auf Ihrer Website über den verhandelten Fall. Das Gericht begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass an die Amtsniederlegung eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund der Personenidentität von Geschäftsführungs- und Willensorgan erhöhte Anforderungen zu stellen seien.
Entsprechend GmbH-Recht kann sich der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer mit seiner Amtsniederlegung in beschriebener Situation auch persönlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber der GmbH aussetzen.
Weitere Informationen:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/aktuell/news/17535/
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