30.10.2019

Nachlassregelung mit Auslandsberührung und Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

Ob Wohnsitz im Ausland oder bei Familien mit mehreren Staatsangehörigkeiten: Wenn ein Auslandsbezug besteht, sind verschiedene Besonderheiten beim Erstellen eines Testaments oder Erbvertrages zu beachten, damit die Nachlassregelung später rechtssicher ist.

Eine wesentliche Zäsur im innereuropäischen Erbrecht stellt die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) im Jahr 2015 dar. Auch mit Drittstaaten außerhalb der EU gibt es teilweise konkrete Regelungen für den Erbfall im Rahmen von Staatsverträgen. Oder es ist abzuklären, wie beispielsweise die rechtliche Situation im Herkunftsland aussieht.

Das Vererben über Grenzen hinweg bzw. mit Auslandsberührung ist ein komplexes Thema. Einen ersten Überblick bietet Ihnen ein neuer Fachbeitrag von Notarin Sonja Reiff auf unserer Kanzlei-Homepage. Gerne beraten wir Sie eingehender und unterstützen Sie beim Abfassen entsprechender Testamente und Erbverträge.

Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung – Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)