07.07.2014

Neues europäisches Vorsorge-Portal

Die Bürger der Europäischen Union haben ab sofort in 22 europäischen Ländern Zugang zu Informationen rund um das Thema Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und sonstige „Schutzmaßnahmen“. Dies berichtet die Bundesnotarkammer in einer Meldung vom 8.4.2014 und stellt das neue europäische Vorsorge-Portal vor.

Das europäische Vorsorgeportal wurde von den Notaren in Europa mit Unterstützung der Europäischen Kommission erstellt und bietet auf einer einzigen Website einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage beim Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in den 22 Mitgliedsstatten.

Warum dem meist wenig beachteten Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eine große Bedeutung zukommt und sich jeder frühzeitig damit auseinandersetzen sollte, habe ich erst kürzlich in einem ausführlichen Blog-Beitrag auf unserer Kanzleihomepage erläutert. Hier können Sie diesen Beitrag einsehen:

Warum eine Patientenvorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollte

Das neue Europäische Vorsorgeportal finden Sie unter der Internetadresse:

http://www.vulnerable-adults-europe.eu/

Tag-It: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, europäisches Vorsorgeregister, Notariat, Notar Frankfurt