28.11.2019
Notarielle Urkunden in Ehen mit Auslandsbezug und die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO)
Einen Einblick in die komplexe Thematik des Güterrechts in Ehen mit Auslandsbezug bietet Ihnen ein neuer Fachbeitrag von Notarin Sonja Reiff auf unserer Kanzlei-Homepage. Denn regelmäßig ist für die Gestaltung von Verträgen und Urkunden zuerst einmal zu klären, welches Güterrecht Anwendung findet. Mit Einführung der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO) Anfang 2019 hat sich hier zudem einiges geändert.
Das Güterrecht steckt den Rahmen für die Regelung der Vermögens- und Eigentumsverhältnisse innerhalb und bei Beendigung der Ehe. Alleine das deutsche Güterrecht kennt vier verschiedene Güterstände. Noch komplizierter wird es bei Ehen mit Auslandsbezug, bei denen beispielsweise die Ehegatten nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder der dauerhafte Aufenthaltsort in einem anderen Land liegt.
Der Fachbeitrag von Sonja Reiff, berufen als Notar in Frankfurt, gibt einen Überblick: