28.09.2015
Novelle des Meldegesetzes: Neue Mitwirkungspflichten für Wohnungseigentümer und Hausverwalter
Zum ersten November tritt ein neues Meldegesetz in Kraft. Hier werden künftig erstmals bundesweit einheitlich die Art und Weise der Datenspeicherung und Meldepflichten geregelt ebenso wie Melderegisterauskünfte, Ordnungswidrigkeiten und die Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen. Auswirkungen hat dies auch auf Vermieter, Eigentümer und Verwalter von Immobilien. Denn die vor über zehn Jahren abgeschaffte Vermieterbescheinigung wird ab dem 1. November 2015 für Vermieter und Verwalter wieder Pflicht.
Auch private Vermieter und Verwalter unterliegen damit künftig einer Mitwirkungspflicht bei der An- und Abmeldung des meldepflichtigen Mieters.
Verabschiedet wurde das Bundesmeldegesetz bereits im Februar 2013. Nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren tritt es nun zum 1. November 2015 in Kraft.
Weiter Informationen finden Sie auch auf der Website des BMI.
Tag-It: Bundesmeldegesetz, Mitwirkungspflichten Vermieter, Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen