21.04.2020

Radio-Interview und Informationen zur Patientenverfügung in Zeiten von Corona

Am 17. April 2020 war Notarin Bettina Selzer als Interviewpartner beim Hessischen Rundfunk zu Gast und beantwortete Fragen zu den Auswirkungen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Falle einer Covid-19-Behandlung. Hierbei zeigte sich, dass vielfach Unsicherheit darüber besteht, ob Patienten, die eine Patientenverfügung haben, auf lebensverlängernde Maßnahmen im Fall einer Corona-Erkrankung verzichten müssen und ob Patienten ohne Patientenverfügung nun bessergestellt sind.

Tatsächlich sind alte Patientenverfügungen oft sehr kurzgehalten. Der tatsächliche Wille ist nicht immer eindeutig oder eigentlich gewünschte Behandlungen werden sogar ausgeschlossen. Im Zweifel ist daher eine Überprüfung der Patientenverfügung durch einen Notar anzuraten. Ebenso ist bietet die Zusammenarbeit mit einem Notar bei der Errichtung von neuen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten entscheidende Vorteile.

Antworten auf die Interviewfragen sowie weiterführende Informationen haben wir Ihnen in einem Fachartikel auf unserer Kanzlei-Homepage zusammengestellt:

Patientenverfügungen in Zeiten von Corona