09.02.2018
Rechtssicher zum Vertragsschluss: Was ist eine korrekte Unterschrift?
Muss ich mit Vor- und Zunamen unterschreiben, kann ich den Vornamen mit Punkt abzukürzen oder lediglich mit Nachnamen zeichnen, muss ein Doppelname ausgeschrieben werden oder reicht vielleicht sogar ein immer wieder einheitlich verwendetes Kürzel?
Antworten zu diesen oft gestellten Fragen gibt Bettina Selzer, Notarin in Frankfurt am Main, in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk (Radio HR4) am 9. Februar 2018.
Denn tatsächlich muss die rechtsgültige Unterschrift gewissen formalen Vorgaben genügen. Bettina Selzer erläutert dies im Radio-Interview bei HR4. Zudem stellt auch ein neuer, ausführlicher Fachartikel auf der Internetseite der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare dar, was zu beachten ist und wie die Unterschrift, etwa bei einem Hauskauf, einer Vollmacht oder einem Testament aussehen muss, damit sie die formalen Anforderungen erfüllt.