12.01.2022

Testament und Erbe: Welche Vorteile bietet der Erbscheinsantrag beim Notar?

Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, benötigen Erben einen Erbschein, um ihren Anspruch nachzuweisen und das Erbe antreten zu können. Der Erbschein kann beim Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Die Inanspruchnahme des Notars hat gegenüber der Beantragung bei Gericht einige wesentliche Vorteile, wie ein neuer Fachbeitrag von Sonja Reiff, Notar in Frankfurt am Main, zeigt:

Erbscheinsantrag – Stellt man diesen lieber bei Gericht oder bei einem Notar?

Am vorteilhaftesten ist es natürlich, wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag bei einem Notar beurkundet.

Zum einen ist damit sichergestellt, dass der Wunsch des Erblassers in die richtige Form gebracht wird und es beim Erbfall dann nicht zu Auslegungsschwierigkeiten kommt. Zum anderen ist das notarielle Testament oder der Erbvertrag im Vergleich zum Erbscheinsverfahren weitaus günstiger.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter anderem in folgendem Fachbeitrag:

Testament schreiben: Diese Vorteile bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit einem Notar

Zusätzliche Erläuterungen und Begriffserklärungen zum Thema Erbe und Nachlass finden Sie auch in unseren Notar-Lexikon:

https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/