19.05.2015

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ankündigung: Telefonaktion der Frankfurter Rundschau mit Notarin, Rechtsanwältin Bettina Schmidt am Donnerstag, 21. Mai 2015 von 17.30 bis 19.00 Uhr

Ein schwerer Unfall, Krankheit, Behinderung oder Altersschwäche – viele Umstände können dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern oder über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass sich Betroffene in Notsituationen automatisch von ihrem Ehepartner oder ihren Kindern vertreten lassen dürfen. Wer Ehepartner, Kinder, andere Verwandte oder Freunde bevollmächtigen möchte, sollte dies unbedingt schriftlich tun.

Warum ist eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung empfehlenswert, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist? Warum ist sinnvoll, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu verbinden? Und wie kann die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung (früher Vormundschaft) vermieden werden?

Notarin Bettina Schmidt informiert in FR-Telefonaktion über die Patientenvorsorgevollmacht

Zu diesen und anderen Fragen gibt die FR-Telefonaktion zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ Ratschläge, an der auch Notarin Bettina Schmidt als Expertin teilnimmt. Sie erreichen Frau Schmidt am Donnerstag, 21. Mai, in der Zeit von 17.30 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer: 069 / 21 99 27052

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung:

Pressemeldung Telefonaktion „Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen“ von FR und Notarkammer Frankfurt

Fachartikel: Warum eine Patientenvorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollte

Tag-IT: Behandlungsabbruch, Betreuung, Betreuungsverfügung, Bevollmächtigter, Generalvollmacht, Notarielle Urkunde, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenvorsorgevollmacht, Vormundschaftsgerichte, Koma, lebenserhaltende Maßnahmen, Unfall